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Wertanalyseprojekt zum Betreuungsverfahren beim Amtsgericht Lörrach

Datum: 15.09.2005

Kurzbeschreibung: Amtsgericht und Führungsakademie arbeiten erneut zusammen und nehmen Arbeitsabläufe bei Betreuungsverfahren unter die Lupe.

Amtsgericht und Führungsakademie arbeiten erneut zusammen und nehmen Arbeitsabläufe bei Betreuungsverfahren unter die Lupe

 

Keine Abteilung des Amtsgerichts hat über die Jahre einen höheren und stetigeren Zuwachs als das Vormundschaftsgericht. Waren es 1995 noch 1.100 Verfahren hat sich die Zahl in 10 Jahren verdoppelt. 2.200 Menschen sind es nun, die ihre Angelegenheiten wegen Krankheit oder Alter ganz oder teilweise nicht mehr regeln können und eines gerichtlich bestellten Betreuers an ihrer Seite bedürfen. In all diesen Verfahren muss festgestellt werden, ob und mit welchem Wirkungskreis ein Betreuer notwendig ist. Gutachter müssen beauftragt, Betreuer und Angehörige beraten, Vermögensabrechnungen überprüft und Aufwendungsersatz gezahlt werden. Keine leichte Aufgaben in Zeiten stetigem Personalabbaus. Aus diesem Dilemma soll nun eine Untersuchung der Führungsakademie Baden-Württemberg helfen: Wie kann die steigende Anzahl von Verfahren mit immer weniger Personal schneller, kostengünstiger und bürgerfreundlich abgewickelt werden?

Bereits zum zweiten Mal nehmen damit Mitarbeiter des hiesigen Gerichts zusammen mit der Führungsakademie eigene Abläufe unter die Lupe und sorgen damit landesweit für wichtige Prozessverbesserungen. War es vor zwei Jahren das Zwangsversteigerungsverfahren ist es nun das aufwändige Betreuungsverfahren, das im Auftrag des Justizministeriums in Lörrach analysiert wird. Aus über fünfzig Bewerbungen wurde auch 2005 wieder ein Vorschlag des Amtsgerichts Lörrach ausgewählt und Direktor Peter Häberle ist nicht wenig stolz, dass er und seine Kollegen schon wieder zum Zug kommen. Allerdings ist es auch eine starke zusätzliche Belastung, die parallel zum normalen Dienstbetrieb verkraftet werden muss. Dr. Inga Schmid und Thomas Hoffmann von der Kaderschmiede für Führungskräfte im öffentlichen Dienst, haben mit den Angestellten, Rechtspflegern und Richtern der Betreuungsabteilung mit einem „Wertanalyse“ genannten Untersuchungsverfahren Abläufe beschrieben, dokumentiert und mit PC-Spezialisten Möglichkeiten der Verbesserung erarbeitet. Besprechungen mit wichtigen Ansprechpartnern wie dem Gesundheitsamt, der Betreuungsbehörde des Landratsamtes, Betreuern und großen Heimen haben zusätzlich Verbesserungspunkte ergeben. Nicht selten hätte man sich an liebsten ein einfacheres gesetzliches Regelwerk gewünscht, stöhnt Rechtspflegerin Anja Glünkin, aber an den Rahmenbedingungen war natürlich nicht zu rütteln. Statt dessen sollen die Mitarbeiter selbst und gemeinsam Lösungsvorschläge erarbeiten. Gefordert ist vor allem Kreativität und Phantasie. Diese ist nun auch notwendig, um die bereits erarbeiteten Verbesserungen Schritt für Schritt umzusetzen und mit Leben zu füllen. Ein Ergebnis der Untersuchung steht jetzt schon fest: Wenn man selbst mit einer Vorsorgevollmacht eine Person seines Vertrauens beauftragt, im Fall des Falles für einen zu sorgen, ist das komplizierte Betreuungsverfahren nicht erforderlich. Für das Amtsgericht wird es also auch darum gehen, wie man dieses Thema publik macht und diese Vorsorgevollmacht als persönliche und individuelle Vorsorge propagiert. Vorher reisen Direktor Peter Häberle und Justizfachangestelle Sonja Schlageter noch nach Stuttgart, um beim Justizministerium die Ergebnisse der Lörracher Wertanalyse vorzustellen.

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